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Genehmigungsverfahren für Industrie- und Gewerbebetriebe, Sport- und Freizeitanlagen etc. werden entweder gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder auf der Basis des öffentlichen Baurechtes durchgeführt.

Für Ihr Genehmigungsverfahren können wir:

  • die Geräusch-Vorbelastung an den für Sie relevanten Immissionsorten ermitteln,
  • Emissionspegelmessungen an Vergleichsanlagen durchführen und/oder
  • auf unsere umfangreiche Emissionspegel-Datenbank zurückgreifen,
  • auf der Basis dieser Emissionsdaten mit unserem dreidimensionalen akustischen Computermodell die zukünftigen Geräuschpegel Ihres Betriebes oder der Sport-/Freizeitanlage präzise prognostizieren,
  • Schallschutzmaßnahmen unter Kostenoptimierungs-Gesichtspunkten dimensionieren.

Weiterhin können wir für bereits vorhandene Betriebe, etwa im Falle einer behördlich angeordneten Geräusch-Sanierung, die bestehende Geräuschsituation durch Erstellen von Prioritätslisten der Schallquellen in der Reihenfolge Ihrer Belastung für jeden Immissionsort analysieren. Auf der Basis derartiger Ergebnisse können dann wiederum kostenoptimierte Schallschutzmaßnahmen erarbeitet werden.

Im Rahmen behördlicher Überwachungstätigkeiten wird auch der Aspekt der Geräuschbelastung an den Arbeitsplätzen untersucht. Zur Analyse solcher Situationen können durch Geräuschmessungen an den Arbeitsplätzen Lärmbereiche gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften ermittelt und z. B. für den gesamten Betrieb durch Kataster gekennzeichnet werden. Unter Beachtung betrieblicher und wirtschaftlicher Belange können wir Ihnen Vorschläge zur schalltechnischen Optimierung betriebstechnischer und organisatorischer Abläufe unterbreiten.

  • Bau-/BImSch-Genehmigungsverfahren
  • Sportanlagen
  • Freizeitanlagen
  • Gewerbe/Industrie
  • Nutzungsänderungen/Bauvoranfragen
  • Nachbarschutz/Nachbarrechte
  • Messungen/Prognosen
Genehmigungsverfahren
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