Für Ihr Genehmigungsverfahren können wir:
Weiterhin können wir für bereits vorhandene Betriebe, etwa im Falle einer behördlich angeordneten Geräusch-Sanierung, die bestehende Geräuschsituation durch Erstellen von Prioritätslisten der Schallquellen in der Reihenfolge Ihrer Belastung für jeden Immissionsort analysieren. Auf der Basis derartiger Ergebnisse können dann wiederum kostenoptimierte Schallschutzmaßnahmen erarbeitet werden.
Im Rahmen behördlicher Überwachungstätigkeiten wird auch der Aspekt der Geräuschbelastung an den Arbeitsplätzen untersucht. Zur Analyse solcher Situationen können durch Geräuschmessungen an den Arbeitsplätzen Lärmbereiche gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften ermittelt und z. B. für den gesamten Betrieb durch Kataster gekennzeichnet werden. Unter Beachtung betrieblicher und wirtschaftlicher Belange können wir Ihnen Vorschläge zur schalltechnischen Optimierung betriebstechnischer und organisatorischer Abläufe unterbreiten.