Während die nahezu überall vorhandenen Wohnnutzungen ein größtmögliches Maß an Ruhe anstreben, stehen die Städte und Gemeinden vor der Aufgabe, Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen, für Sport- und Freizeitanlagen sowie für Verkehrswege auszuweisen.
Aber auch neue Wohngebiete müssen geplant werden. In der fast überall anzutreffenden “Großgemengelage” unserer Region liegen solche Plangebiete nicht selten in Nachbarschaft zu Gewerbe- und Industriestandorten, Verkehrswegen oder anderen geräuschintensiven Nutzungen.
Über die Fragestellung des ausreichenden Schallschutzes hinaus können sich dabei weitere Aspekte ergeben:
Beispielhaft sei der Aspekt des Bestandsschutzes etwa bestehender gewerblicher Nutzungen bei heranrückender Wohnbebauung genannt. Diese heranrückende Wohnbebauung darf keine neuen Schallschutzansprüche gegenüber dem vorhandenen Gewerbe auslösen.
In städtebaulichen Spannungsfeldern können wir für Sie beratend tätig werden.
Durch die Analyse der Situation, Messungen vor Ort, schalltechnische Ausbreitungsberechnungen, Berechnung von Planungsvarianten und letztendlich die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen können wir Ihnen Lösungswege für Ihr Bauleitplanverfahren aufzeigen.
Durch konkrete Festsetzungen in Bebauungsplänen bewältigen Sie dann planerisch den städtebaulichen Konflikt.
Bauleitplanverfahren verkomplizieren sich nicht selten, weil es für die eben angesprochenen Geräuschkonflikte in der Regel keine normativen Geräusch-Immissions-Grenzwerte gibt. Dieses bedeutet, dass im Rahmen der Abwägung eine sachgerechte Lösung gefunden werden muss, wobei der Belang des Geräusch-Immissionsschutzes nur einer von vielen ist, wenn auch ein wichtiger.
Durch unsere umfangreiche, eigene Kenntnis des Bauplanungsrechtes können wir auch schwierige, städtebaulichen Konfliktsituationen kompetent analysieren und Sie beraten.
Für eventuell notwendige Rechtsberatung stehen uns ausgewiesene Fachjuristen zur Verfügung.